
Ihr Weg zur Reha | Reha-Antrag
Beantragung einer Reha-Maßnahme
Antragsverfahren
Die Celenus Algos Fachklinik besitzt einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), DRV Knappschaft Bahn/See, den gesetzlichen Krankenkassen, Privaten Krankenversicherungen (Beihilfe) sowie sonstigen Kosten- und Leistungsträgern im Rahmen von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen belegt. Um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erhalten, müssen Sie diese grundsätzlich selbst beantragen.
- Rehabilitationsantrag bei gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherungen
- Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt über Ihren Wunsch nach einer Rehabilitation. Falls eine Rehabilitation aus medizinischer Sicht angezeigt ist, wird Ihr Arzt Sie bei der Suche nach der für Sie passenden Rehabilitationsmaßnahme sowie dem zuständigen Kostenträger unterstützen.
- Antragsformulare bekommen Sie vom zuständigen Kostenträger (in der Regel Renten- oder Krankenversicherung) oder bei den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Die meisten Kostenträger bieten die Formulare über ihre Homepage zum Download an. Je nach Kostenträger muss die Notwendigkeit der medizinischen Rehabilitation von Ihrem Haus- oder Facharzt in Form eines Befundberichtes oder vom unabhängigen Gutachter bestätigt werden.
- Den ausgefüllten Antrag reichen Sie inkl. der ärztlichen Stellungnahme bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung mit der Bitte um Kostenübernahme ein.
- Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht und können Einfluss darauf nehmen, in welche Rehabilitationsklinik Sie kommen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Die Celenus Algos Fachklinik verfügt über ein zertifiziertes einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem nach § 20 Abs. 2 a SGB IX. Sie können somit bereits bei der Antragstellung darauf hinweisen, dass Sie die Rehabilitationsmaßnahme gerne in der Celenus Algos Fachklinik durchführen möchten.
- Rehabilitationsantrag bei privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen
- Sofern Sie privatversichert sind, fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach, ob stationäre Rehabilitation in Ihrem Leistungspaket enthalten ist.
- Setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung und erkundigen Sie sich, was Sie für die Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme benötigen.
- In der Regel müssen Sie Ihrem Antrag einen ärztlichen Befundbericht beifügen, aus dem hervorgehen muss, weshalb eine medizinische Rehabilitation erforderlich ist und die Behandlung stationär bzw. nicht ambulant durchgeführt werden kann.
- Antrag einer Anschlussheilbehandlung (AHB):
- Eine Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation erfolgt im Anschluss an die Behandlung in einem Akutkrankenhaus, z.B. nach operativen Eingriffen. Die AHB darf nicht später als zwei Wochen nach Verlassen des Krankenhauses angetreten sein - in besonderen Fällen auch zeitverzögert.
- Für die AHB müssen bestimmte medizinische und sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt der Zugang über die Anregung der Ärzte im Akutkrankenhaus. Der Sozialdienst im vorbehandelnden Krankenhaus wird mit Ihnen klären, ob Sie Anspruch auf eine AHB haben, Sie über das weitere Vorgehen informieren und bei der Antragstellung entsprechend unterstützen.
- Den Antrag stellen Sie bereits während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus bei dem jeweiligen Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenversicherung, sonstige Kostenträger).